Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden «AGB») regeln Abschluss, Inhalt und Abwicklung von Verträgen zwischen den Kunden (im folgenden «Sie» oder «Kunden») und der AnyVenture GmbH (im folgenden «wir» oder «AnyVenture»).
2. Die AGB sind integrierender Bestandteil sämtlicher Angebote und Verträge zwischen dem Kunden und der AnyVenture.
3. AnyVenture erbringt Beratungsdienstleistungen im Bereich Konzeption, Bedürfnisanalyse sowie Umsetzung von Web-Auftritten inklusive Wartung und Support und bietet in Zusammenarbeit mit Dritten Komplettlösungen für solche Web-Auftritte an (im folgenden «Leistungen»).

Offerte und Vertragsabschluss
4. Die Offerterstellung der AnyVenture einschliesslich offerierter Demonstrationen erfolgt
unentgeltlich.
5. Soweit in der Offerte nichts Abweichendes festgelegt wird, bleibt die AnyVenture während 3 Monaten ab Ausstellungsdatum der Offerte an diese gebunden.
6. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Unterzeichnung eines separaten Vertrages
oder durch die schriftliche Annahme der Offerte.

Lieferung und Abnahme
7. Die Angabe von Lieferzeiten und -terminen sind für die AnyVenture unverbindlich. Eine Lieferfrist beginnt frühestens mit der Auftragsbestätigung der AnyVenture, nie jedoch vor Klärung aller technischen Einzelheiten. Wird kein spezieller Liefertermin ausdrücklich schriftlich fest vereinbart, liefert die AnyVenture nach Absprache mit dem Kunden.
8. Betriebsstörungen, insbesondere Nichtbelieferung bzw. verzögerte Belieferung durch Vertragspartner der AnyVenture und Ereignisse höherer Gewalt berechtigen die AnyVenture unter Ausschluss von Schadenersatzansprüchen des Kunden zur Verlängerung der allenfalls vereinbarten Lieferfristen und/oder Aufhebung der Lieferverpflichtung.
9. Der Versand von Produkten durch die AnyVenture erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Beschädigungen müssen beim Warenempfang dem Transporteur gemeldet werden.
10. Beanstandungen betreffend Ausführung und Menge der Lieferung sind innert 10 Werktagen nach Warenempfang schriftlich bei der AnyVenture geltend zu machen, andernfalls gilt die Lieferung als genehmigt.
11. Abnahmedokumente, welche die AnyVenture dem Kunden zustellt, werden ohne gegenteilige Mitteilung nach 10 Werktagen als genehmigt betrachtet und die Ware gilt als abgenommen. Als Zustellungsdatum gilt der erste Werktag, an welchem die Dokumente in schriftlicher und/oder digitaler Form beim Kunden vorliegen.
12. Anpassung oder Erweiterung der gelieferten Ware, welche nach der expliziten oder impliziten Abnahme angemeldet werden, werden nach Aufwand verrechnet.

Vergütung
13. Die Vergütung der Leistungen der AnyVenture wird nach der für die Leistung effektiv aufgewendeten Zeit der Mitarbeiter und deren Stundenansätzen bestimmt.
14. Schwankungen der Wechselkurse von mehr als 5 % zu Lasten der AnyVenture zwischen dem Zeitpunkt der Offertstellung und der Lieferung berechtigen AnyVenture zu einer entsprechenden Anpassung der vereinbarten Vergütung bei der Rechnungsstellung.
15. Ausgewiesene Spesen und Nebenkosten der AnyVenture werden zusätzlich in Rechnung gestellt. Anreisen für Offline-Meetings beim Kunden (in der Schweiz) werden zeitmässig (Reisezeit multipliziert mit dem Stundenansatz) in Rechnung gestellt. Dabei entstehen für den Kunden keine zusätzliche Kosten z.B. für Reisetickets. Es kann jederzeit ein spesenfreies Meeting am Firmensitz der AnyVenture oder digital (z.B. mittels Teams) einberufen werden.
16. Falls AnyVenture die Leistungen auf Grund von Vorkommnissen, die ausserhalb des Einflussbereiches von AnyVenture liegen, nicht wie ursprünglich vereinbart erbringen kann, so hat die AnyVenture Anspruch auf zusätzliche Vergütung gemäss den Konditionen in Ziffer 12. Dies gilt auch für Handlungen und Unterlassungen des Kunden, die sich dem Einflussbereich von AnyVenture entziehen. Falls der Kunde AnyVenture mit weiteren, über die vertraglich abgemachten Leistungen hinausgehenden Aufträgen betraut, so werden diese separat gemäss Ziffer 12 abgerechnet.
17. Steuern und Abgaben, die auf Abschluss oder Erfüllung dieses Vertrages erhoben werden, bzw. deren Erhöhung, gehen zu Lasten des Kunden.

Zahlungsbedingungen
18. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben Produkte Eigentum der AnyVenture und dürfen weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden. Eine Übergabe des Eigentums findet üblicherweise nicht statt, wenn die angebotene Leistung die Erstellung einer webbasierten Lösung darstellt und der Betrieb bei der AnyVenture verbleibt.
19. Die AnyVenture ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Vorauszahlung oder anderweitige Sicherheitsleistungen zu verlangen.
20. Sämtliche Preise in allen Offerten, Verträgen und Rechnungen zwischen dem Kunden und der AnyVenture verstehen sich netto, ohne Skontoabzug in Schweizer Währung (CHF).
21. Rechnungen der AnyVenture für Dienstleistungen/Lieferungen aus sämtlichen Vertragsbeziehungen sind innert 10 Werktagen nach Rechnungsstellung netto ohne Skontoabzug zu bezahlen.
22. Nichteinhaltung des Zahlungstermins löst ohne ausdrückliche Mahnung Zahlungsverzug aus und die AnyVenture hat Anspruch auf 8% Verzugszins sowie Ersatz aller Mahn-, Inkasso-, Anwalts- und Gerichtskosten sowie des weiteren Schadens.
23. Kommt der Kunde in Verzug, so ist die AnyVenture berechtigt, allfällig für den Kunden eingegangene Hostingverträge fristlos zu kündigen.

Gewährleistung
24. Die Gewährleistung für die von der AnyVenture gelieferten Produkte richtet sich nach
der vom Hersteller definierten Garantiezeit. Sie beträgt maximal 12 Monate abLieferdatum.
25. Der Kunde ist verpflichtet, die Lieferung sofort nach Erhalt zu prüfen und allfällige Mängel der AnyVenture innert 10 Werktagen mitzuteilen. Bei verspäteter Mängelrüge verwirken sämtliche Mängelrechte.
26. Bei der Mängelrüge kann der Kunde ausschliesslich eine unentgeltliche Nachbesserung verlangen. Die AnyVenture behebt den Mangel innerhalb angemessener Frist und trägt alle daraus entstehenden Kosten.
27. Die Gewährleistung entfällt insoweit, als den Kunden ein Verschulden trifft.
28. Ein gewährleistungspflichtiger Programmfehler liegt in jedem Fall nur unter den
folgenden Voraussetzungen vor:
I. der Fehler ist dokumentiert und reproduzierbar
II. und der Fehler bewirkt beim bestimmungsgemässen Gebrauch auf dem
bezeichneten Computersystem und unter den in der Anleitung definierten Einsatz- und Betriebsbedingungen eine Abweichung in Funktionen
und Leistungen, welche die Anwendung für den bestimmungsgemässen
Gebrauch aufheben oder erheblich mindern.
29. Im Übrigen wird jegliche weitergehende Gewährleistungspflicht von der AnyVenture
vollumfänglich wegbedungen.
30. Die Mängelrechte verjähren innert einem Jahr nach Erbringung der Leistungen.

Immaterialgüterrechte
31. Die AnyVenture wird für die Erbringung der Leistungen Konzepte, Methoden, Modelle,
Software, Systeme, Daten, Designs, Hilfsmittel, Werkzeuge und Know-how
(„Vorbestehende Immaterialgüterrechte“) benutzen, die im alleinigen Eigentum
der AnyVenture sind, oder an denen AnyVenture eine Lizenz hat. Diese Vorbestehenden Immaterialgüterrechte sowie alle während der Erbringung der Leistung entwickelten Kenntnisse oder aufgetretenen Verbesserungen stehen ungeachtet der für
den Kunden erbrachten Leistungen einzig und allein der AnyVenture zu.
32. Mit der Vergütung der Leistungen erwirbt der Kunde eine unbeschränkte, nicht
ausschliessliche Lizenz an den Leistungen und darf die Vorbestehenden Immaterialgüterrechte benutzen, soweit dies für die Nutzung der Leistungen notwendig
ist.

Wartungsvertrag
33. Die Leistungen unter dem Wartungsvertrag umfassen die Korrektur von Fehlern,
die Anpassung und die Weiterentwicklung der Programme (neue Releases durch
den Hersteller).
34. Nicht als Wartungsleistung gelten funktionelle Erweiterungen der Software sowie die Behebung von Defekten, die durch Fehlmanipulationen, externe Einflüsse, Einwirkungen von einer nicht von der AnyVenture gelieferten Einrichtung oder
unsachgemässer Behandlung entstanden sind. Diese Dienstleistungen werden
separat gemäss den Konditionen in Ziffer 12 in Rechnung gestellt.
35. Die AnyVenture behebt auf Verlangen und gegen separate Vergütung gemäss den Konditionen in Ziffer 12 auch Störungen, welche auf Umstände zurückzuführen sind,
für die der Kunde oder Dritte einzustehen haben.
Support
36. Die Support-Leistungen umfassen telefonischen IT-Support für AnyVenture Produkte zu Geschäftszeiten. Diese werden pro Stunde abgerechnet.

Bereitschafts-, Reaktions- und Störungsbehebungszeit
37. Während der im Wartungsvertrag und Supportvertrag definierten Zeiten nimmt
die AnyVenture Störungsmeldungen entgegen und erbringt ihre im Wartungsvertrag
und Supportvertrag vereinbarten Leistungen.
38. Die AnyVenture beginnt mit den im Wartungsvertrag und im Supportvertrag vereinbarten Leistungen so rasch als möglich, spätestens aber innert der im Wartungsvertrag resp. im Supportvertrag vereinbarten Frist. Als Interventionszeit gilt die Zeit zwischen dem Anruf des Kunden an die Störungsmeldestelle der AnyVenture und dem
fachkundigen Eingreifen mittels Fernwartung oder vor Ort.

Beendigung des Vertragsverhältnisses
39. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien jederzeit aufgelöst werden.
Vorbehalten bleibt die Kündigung zur Unzeit.
40. Wartungs- und Supportverträge können von beiden Parteien mit einer Frist von
3 Monaten auf das Ende eines jeden Jahres gekündigt werden. Die Kündigung
kann sich, vorbehältlich einer Einigung über die Anpassung der Vergütung auch
nur auf einzelne Teile des Vertrages erstrecken.

Datenschutz
41. Bitte lesen Sie die Datenschutzerklärung der AnyVenture.